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Fahrzeug-Finanzierung mit Schlussrate vs. Restwert-Leasing: Vergleich

Fahrzeug-Finanzierung mit Schlussrate vs. Restwert-Leasing: Vergleich
Fahrzeug-Finanzierung mit Schlussrate vs. Restwert-Leasing: Vergleich
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Für viele Unternehmen in Deutschland spielt die Wahl der richtigen Finanzierungsmethode für Firmenfahrzeuge eine entscheidende Rolle. Zwei der beliebtesten Optionen sind die Fahrzeugfinanzierung mit Schlussrate und das Leasing mit Restwert. Beide Modelle bieten spezifische Vorteile und Herausforderungen, die es zu verstehen gilt, bevor eine Entscheidung getroffen wird. In diesem Beitrag gehen wir auf die Unterschiede dieser Finanzierungsmodelle ein und beleuchten auch die steuerlichen Implikationen, die für Gewerbetreibende besonders relevant sind.

1. Was ist eine Fahrzeug-Finanzierung mit Schlussrate?

Die Fahrzeugfinanzierung mit Schlussrate, auch Ballonfinanzierung genannt, ist eine Form des Autokredits. Hierbei zahlt der Käufer während der Laufzeit des Kredits monatlich niedrigere Raten, da am Ende eine höhere Schlussrate fällig wird. Diese Schlussrate kann entweder in einer Einmalzahlung beglichen, durch eine Anschlussfinanzierung weiter finanziert oder durch den Verkauf des Fahrzeugs gedeckt werden.

Vorteile:

  • Niedrigere monatliche Raten: Die monatlichen Raten sind durch die hohe Schlussrate deutlich niedriger als bei einem klassischen Autokredit.
  • Flexibilität am Laufzeitende: Am Ende der Laufzeit hat der Käufer verschiedene Optionen: Zahlen der Schlussrate, Anschlussfinanzierung oder Fahrzeugverkauf.

Nachteile:

  • Hohe Schlussrate: Am Ende der Laufzeit wird eine große Einmalzahlung fällig, die Liquidität erfordern kann.
  • Restwertrisiko: Das Risiko eines geringeren Wiederverkaufswertes als erwartet trägt der Käufer selbst.

2. Was ist Leasing mit Restwert?

Beim Leasing mit Restwert wird ein Fahrzeug für eine festgelegte Laufzeit geleast. Die Leasingrate basiert auf dem Wertverlust des Fahrzeugs während der Leasingdauer. Am Ende der Leasinglaufzeit hat der Leasingnehmer die Option, das Fahrzeug zu einem vorher festgelegten Restwert zu kaufen, oder es unter Wertermittlungsabgleich zurückzugeben.

Vorteile:

  • Keine Kapitalbindung: Da das Fahrzeug nicht gekauft, sondern nur geleast wird, bleibt der Großteil des Kapitals ungebunden.
  • Steuerliche Vorteile: Die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben vollständig abgesetzt werden, was die Steuerlast mindert.
  • Kein Restwertrisiko bei guter Planung: Der Leasinggeber hilft, den Restwert des Fahrzeugs zu prognostizieren.

Nachteile:

  • Keine Eigentümerschaft: Das Fahrzeug bleibt im Eigentum der Leasinggesellschaft, der Nutzer ist Besitzer und muss sich an vertragliche Bedingungen halten. Zum Beispiel müssen Schäden gemeldet werden oder Umbauten bedürfen der Zustimmung.

3. Steuerliche Unterschiede zwischen Finanzierung und Leasing

Für Gewerbetreibende in Deutschland sind die steuerlichen Auswirkungen ein entscheidender Faktor bei der Wahl zwischen Fahrzeugfinanzierung und Leasing.

Fahrzeugfinanzierung mit Schlussrate:

  • Abschreibung: Bei einer Finanzierung gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen und kann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt linear oder degressiv, in der Regel über sechs Jahre, gemäß der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung).
  • Rückstellungen zur Anschaffung: bei der Finanzierung können vorher gebildete Rückstellungen zur Anschaffung steuerwirksam aufgelöst werden. 
  • Zinskosten: Die Zinskosten für den Kredit sind als Betriebsausgaben absetzbar. Die Tilgung des Kredits jedoch nicht, da sie eine Rückzahlung und keine Betriebsausgabe darstellt.
  • Vorsteuer: Sie können die Vorsteuer aus dem Rechnungsbetrag des Fahrzeugs geltend machen und als Anzahlung verwenden. Die "Netto Kaufpreis Finanzierung" gilt bei Banken als leichter zu genehmigen

Leasing mit Restwert:

  • Betriebsausgaben: Die monatlichen Leasingraten können in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, da es sich hierbei um Mietkosten handelt.
  • Mehrwertsteuer: Bei Leasingverträgen kann die Mehrwertsteuer sofort geltend gemacht werden, was einen Liquiditätsvorteil darstellen kann. Bei einem Kauf hingegen wird die gesamte Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis sofort fällig.
  • Kaufoption: Kombinieren Sie die Vorteile des Leasing mit der Kaufoption zum Vertragsende. So können Sie das Fahrzeug als Gebrauchtwagen günstig erwerben, zusätzlich die Vorsteuer geltend machen und das Fahrzeug weiter nutzen.

4. Fazit: Welche Option ist die richtige?

Die Entscheidung zwischen einer Fahrzeugfinanzierung mit Schlussrate und einem Leasing mit Restwert hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation des Unternehmens ab:

  • Finanzierung mit Schlussrate ist ideal für Unternehmen, die das Fahrzeug langfristig nutzen und in das Betriebsvermögen aufnehmen möchten. Es bietet Flexibilität am Ende der Laufzeit, erfordert jedoch eine gute Planung hinsichtlich der Schlussrate und des Restwertrisikos. Bei der Veräußerung müssen Sie Schlussrate, Restbuchwert, eventuelle Regeln zur Investitionsrückstellung und Fahrzeugwert in Einklang bringen. Ein Risiko der Steuernachzahlung kann durch Fehler bei der Investitionsrückstellung entstehen und sollte vom Steuerbüro vorab geprüft werden.

  • Leasing mit Restwert bietet sich für Unternehmen an, die keine Kapitalbindung möchten, steuerliche Vorteile in Form von Betriebsausgaben suchen und keine typische kilometerbasierte Leasingverpflichtung eingehen wollen. Sie haben bereits vor Vertragsschluss die volle Transparenz der Leasingraten und des Restwertes. Es ermöglicht eine Erneuerung des Fuhrparks ohne großen Liquiditätsbedarf für Kaufpreis oder Anzahlungen. Kein Risiko einer Steuernachzahlung.

Beide Finanzierungsformen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, und die Wahl der richtigen Methode sollte gut überlegt sein. Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt es sich, die individuelle Situation des Unternehmens, die steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die zukünftigen Fahrzeugbedarfe sorgfältig zu analysieren.

Wenn Sie weitere Fragen zur Fahrzeugfinanzierung oder zum Leasing haben oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Bitte beachten Sie, dass dies keine steuerliche Beratung darstellt und wir keine Steuerberater sind. Entscheidungen in Hinblick auf eine Finanzierung sollten in Absprache mit einem Steuerberater erfolgen.

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