Investitions-Rückstellung zur Fahrzeug-Anschaffung: Wann lohnt es sich?
Eine Investitions-Rückstellung für PKW in Deutschland bezieht sich auf eine bilanzielle Rückstellung, die Unternehmen bilden können, um zukünftige...
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Marcel Bedbur : 02.12.24 14:33
2025 bringt einige Änderungen für Autofahrende. Erfahren Sie, welche neuen Vorschriften und Gesetze ab dem nächsten Jahr gelten.
Im Jahr 2025 wird die CO₂-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Diese Maßnahme soll den Ausstoß von Treibhausgasen weiter reduzieren. Für Autofahrende bedeutet dies jedoch höhere Kraftstoffpreise. Laut ADAC wird Benzin etwa 3 Cent und Diesel rund 5,5 Cent pro Liter teurer.
Diese Erhöhung wird nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch Unternehmen betreffen, die ihre Fuhrparks ständig im Einsatz haben. Hier kann es sinnvoll sein, auf effizientere Fahrzeuge umzusteigen, um dem Trend der steigenden Kraftstoffpreise entgegenzuwirken.
Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen der Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 ihre alten Papierführerscheine in das neue EU-Kartenformat umtauschen. Dieses modernere Format ist fälschungssicherer und soll langfristig die Verkehrssicherheit erhöhen.
Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vornimmt, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Der Umtausch ist bei den örtlichen Führerscheinstellen möglich und erfordert ein biometrisches Passbild sowie den alten Führerschein.
Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Fahrzeug eine gelbe Plakette, die bis 2027 gültig ist. Dabei ist es wichtig, die Fristen einzuhalten, um Bußgelder zu vermeiden.
Eine überzogene HU kann teuer werden: Bis zu vier Monate Verspätung kosten 15 Euro, bis zu acht Monate 25 Euro und ab acht Monaten wird es mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg richtig teuer. Deshalb sollten Fahrzeughalter die Termine im Blick behalten.
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) gefahren werden. Reifen mit der alten 'M+S'-Kennzeichnung dürfen nicht mehr verwendet werden.
Zusätzlich tritt am 1. Januar 2025 die zweite Stufe der Euro-6e-Abgasnorm in Kraft. Diese strengeren Abgasnormen zielen darauf ab, die Umweltbelastung durch Fahrzeuge weiter zu reduzieren. Sie gilt zunächst für neu typgenehmigte Fahrzeuge und ab 2026 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.
Ab dem 2. April 2025 wird für Reisen nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) erforderlich. Diese muss online beantragt und mit einer Gebühr von 10 Pfund (ca. 11,85 Euro) per Kreditkarte bezahlt werden. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche Reisen.
In Italien werden die Strafen für Verkehrsverstöße verschärft. Besonders streng wird gegen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss vorgegangen. Auch bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden höhere Bußgelder fällig. Autofahrende, die in diesen Ländern unterwegs sind, sollten sich daher über die neuen Regelungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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