Erfahren Sie, wie Schäden am Leasingfahrzeug bei der Rückgabe abgerechnet werden und wie Sie Kosten vermeiden können.
Die Rückgabe des Leasingfahrzeugs ist ein wichtiger Vertragsbestandteil am Ende der Leasinglaufzeit. Dabei wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben und der Leasingvertrag beendet. Es ist wichtig, das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wenn das Leasingfahrzeug nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird, können dem Leasingnehmer Minderwerte am Fahrzeug in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten können je nach Art und Umfang erheblich sein. Deshalb ist es ratsam, das Fahrzeug vor der Rückgabe sorgfältig zu überprüfen. Dokumentieren Sie Mehrkilometer, Verschleißzustand und eventuelle Schäden.
Ein Kilometerleasing sieht vor, dass die Kilometer im Rahmen des Leasingvertrags eingehalten werden. Grundlage zur Kalkulation der Leasingrate ist bei Vertragsschluss ein zu erzielender Restwert des Fahrzeugs. Mehrkilometer führen folglich zur Nachzahlung gemäß Kosten je Mehrkilometer. Gemäß Rechtsprechung geht aus Urteilen hervor, dass die Kosten für Mehrkilometer im Vertrag nicht mehr als doppelt so hoch sein dürfen, wie die mögliche Erstattung von Minderkilometern. Sollten die Mehrkilometer deutlich über der Vereinbarung im Leasingvertrag liegen, wird eine Wertermittlung am Fahrzeug durchgeführt. Der Leasingnehmer muss einen Wertausgleich zum neu ermittelten Restwert des Fahrzeugs zahlen.
Bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs werden verschiedene Arten von Schäden berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel Kratzer, Beulen, Dellen, Steinschläge, Risse in der Windschutzscheibe, beschädigte Felgen, fehlende Teile oder Zubehör, und Verschleißspuren im Innenraum. Es ist wichtig, dass alle Schäden dokumentiert und dem Leasinggeber gemeldet werden, um eine faire Abrechnung zu gewährleisten.
Die Bewertung der Schäden erfolgt in der Regel durch einen Gutachter oder eine spezialisierte Werkstatt. Dabei werden die Art, der Umfang und die Reparaturkosten der Schäden berücksichtigt. Je nach Vertragsbedingungen kann es auch eine vereinbarte Schadensgrenze geben, bis zu der bestimmte Schäden als normaler Verschleiß akzeptiert werden.
Die Kosten für die Reparatur oder Instandsetzung der Schäden werden dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Es ist ratsam, vor der Rückgabe des Fahrzeugs eine Kostenvoranschlag einzuholen, um die möglichen Kosten abschätzen zu können.
Normale Abnutzung und Verschleiß: In der Regel werden normale Abnutzung und Verschleiß als akzeptabel betrachtet und sind im Leasingvertrag berücksichtigt. Dies umfasst übliche Gebrauchsspuren, die im Laufe der normalen Nutzung des Fahrzeugs entstehen.
Übermäßiger Verschleiß: Wenn der Verschleiß am Fahrzeug über das hinausgeht, was als normal angesehen wird, kann dies zu zusätzlichen Kosten führen. Übermäßiger Verschleiß kann Kratzer, Dellen, Beulen oder andere Beschädigungen am Fahrzeug umfassen.
Unfallschäden: Bei Unfallschäden können die Kosten je nach Umfang und Art des Schadens variieren. Die genaue Abrechnung hängt von den vertraglichen Bedingungen ab.
Rückgabeprüfung: Vor der Rückgabe des Leasingfahrzeugs erfolgt eine Inspektion durch den Leasinggeber. Eventuelle Schäden werden dokumentiert und bewertet. Die Kosten für die Reparatur oder Instandsetzung werden dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.
Selbstbeteiligung (Selbstbehalt): Viele Leasingverträge sehen eine Selbstbeteiligung vor, die der Leasingnehmer im Falle von Schäden selbst tragen muss. Der Selbstbehalt kann je nach Art und Umfang des Schadens variieren.
Gutachterliche Bewertung: In einigen Fällen kann ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden, um die Schäden am Fahrzeug zu bewerten und die Reparaturkosten zu ermitteln.
Versicherung: Wenn das Leasingfahrzeug versichert ist, können Schäden durch die Versicherung abgedeckt sein. Der Leasingnehmer sollte jedoch die Bedingungen der Versicherungspolice im Detail prüfen. Die Selbstbeteiligung muss ebenso berücksichtigt werden, wie eine eventuelle Hochstufung der gesamten Police.
Um Schäden am Leasingfahrzeug zu vermeiden und zusätzliche Kosten bei der Rückgabe zu verhindern, gibt es einige Tipps, die beachtet werden sollten:
Indem Sie diese Tipps befolgen, können Sie die Wahrscheinlichkeit von Schäden am Leasingfahrzeug reduzieren und Kosten bei der Rückgabe sparen.
Die Abrechnung von Schäden am Leasingfahrzeug erfolgt ebenfalls gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Leasingnehmer (Unternehmen) und dem Leasinggeber (Finanzierungsinstitut oder Autohersteller). Hier sind typische Aspekte, die bei der Abrechnung von Schäden berücksichtigt werden:
Dokumentation von Schäden: Leasingnehmer sollten Schäden am Fahrzeug während der Vertragslaufzeit dokumentieren und den Zustand regelmäßig überprüfen, um keine Überraschungen bei der Rückgabe zu erleben.
Reparaturen in autorisierten Werkstätten: Reparaturen sollten idealerweise in autorisierten Werkstätten durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sie den Qualitätsstandards entsprechen und die Leasingrückgabe keine Mängel einer Unfallreparatur aufdeckt.
Kommunikation mit dem Leasinggeber: Bei Schäden oder Unfällen ist es wichtig, den Leasinggeber umgehend zu informieren und die nächsten Schritte zu besprechen. Eine Wertminderung am Fahrzeug laut Gutachten steht immer dem Leasinggeber zu.
Die Rückgabe des Leasingfahrzeugs ist ein wichtiger Vertragsbestandteil am Ende der Leasinglaufzeit. Es ist wichtig, das Fahrzeug in einem guten Zustand zurückzugeben, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bei der Rückgabe werden verschiedene Arten von Schäden berücksichtigt und entsprechend bewertet. Durch regelmäßige Pflege, vorsichtiges Fahren und die Nutzung von Schutzvorrichtungen können Schäden am Leasingfahrzeug vermieden werden. Eine sorgfältige Dokumentation von Schäden und Reparaturen während der Leasinglaufzeit ist ebenfalls ratsam. Indem Sie diese Tipps befolgen, können Sie die Kosten bei der Rückgabe vermeiden.