Mit E-Autos verringert sich die Belastung der Luft mit Schadstoffen. Insbesondere in Städten hängt die Lebensqualität für Groß und Klein von der Schadstoffbelastung ab. E-Mobilität kann einen wichtigen Beitrag leisten und Unternehmen werden steuerlich gefördert.
E-Fahrzeuge lassen sich wirtschaftlich betreiben und in Unternehmen nutzen. Durch realistische Reichweiten von 400 bis 600 Kilometern genügt es, die Fahrzeuge nachts oder unterwegs per Schnelllader zu laden. Gerade der städtische Wirtschaftsverkehr mit hohen jährlichen Fahrleistungen, aber begrenzten Aktionsradien bietet gute Voraussetzungen für den Einsatz der E-Mobilität. Die Batterien der Fahrzeuge genießen meist 8 Jahre Garantie, das ist für Verbrennermotoren bei keinem Hersteller ohne kräftigen Aufpreis zu finden.
Legen wir den Fokus also auf die Fördermaßnahmen, welche Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.
Mit der neuen Regelung können Unternehmen 50 % der Anschaffungskosten eines Elektrofahrzeugs im ersten Jahr und 25 % im Folgejahr abschreiben. Dies führt zu einer schnelleren steuerlichen Entlastung und erhöht die Wirtschaftlichkeit von E-Dienstwagen.
Auch Arbeitnehmer profitieren: Die Bemessungsgrundlage der 1-%-Regelung für private Dienstwagennutzung wurde verbessert. Bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 Euro wird nur die Hälfte des Fahrzeugwerts angesetzt, was die Steuerlast für Fahrer erheblich senkt. Zudem entfällt die degressive Staffelung, die bei Verbrennern mit hohen Emissionen gilt.
Diese Maßnahmen fördern nicht nur Unternehmen, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Der Verkehrssektor gilt als einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen. Die Ausweitung steuerlicher Anreize unterstützt den Markthochlauf der Elektromobilität und beschleunigt die Verkehrswende in Deutschland.
Die Sonderabschreibung gilt für alle E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2028 neu angeschafft werden. Fahrzeuge müssen eine Mindestreichweite von 60 Kilometern und einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer im NEFZ-Messverfahren erfüllen. Die verbesserten Besteuerungsvorteile gelten rückwirkend für alle Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2024 erworben wurden.
Die Sonderabschreibung und die erweiterten steuerlichen Vergünstigungen bieten Unternehmen und Arbeitnehmern erhebliche Vorteile. Sie erleichtern den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität und unterstützen den nachhaltigen Wandel im Verkehrssektor. Mit diesen Maßnahmen wird die Elektromobilität weiter gefördert und der Markt für E-Fahrzeuge langfristig gestärkt.