Ein Fall aus dem echten Leben
Werner ist Malermeister.
Sein Problem:
Er braucht einen Transporter und würde gerne leasen. ABER er hat Sorge vor der Nachzahlung bei Rückgabe.
Zu viele Kilometer und die Schlussabrechnung von Mängeln bereiten ihm Kopfzerbrechen.
Die Lösung?
Leasing mit Rückgabeschutz:
Keine Kilometerbegrenzung, 5 Jahre fahren, danach übernehmen oder abgeben.
Mach's wie Werner.
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Weitere Informationen zu dem offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emission neuer Personenkraftwagen (PKW) können Sie dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnehmen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH und an allen Verkaufsstellen unentgeltlich erhältlich ist. Für seit dem 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach dem WLTP-Verfahren. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungs-Bescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie bei der DAT.