Wer einen Transporter kauft, achtet oft zuerst auf Motorleistung, Laderaum oder Preis. Ein entscheidender Punkt wird aber häufig übersehen. Die Zulassung. Ob Ihr Fahrzeug als LKW oder als PKW eingestuft ist, beeinflusst Steuer, Versicherung und Nutzungsmöglichkeiten.
Der klassische Kastenwagen ist in Deutschland immer ein LKW. Er gehört zur Fahrzeugklasse N1 und ist auf den Transport von Waren, Werkzeug und Material ausgelegt. Typisch sind zwei bis drei Sitze in der Fahrerkabine und ein geschlossener Laderaum ohne Fenster. Die Besteuerung erfolgt nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Für Handwerksbetriebe und Lieferdienste ist das die meistgewählte Variante.
Viele Hersteller bieten ihre Transporter auch als Mixto oder Tourer an. Die Basis bleibt der Kastenwagen, aber es kommen zusätzliche Sitze hinzu. Eine vollwertige Rückbank mit Gurten und seitlichen Fenstern macht aus dem Transporter ein Fahrzeug, das Personen und Material gleichermaßen befördern kann. Diese Fahrzeuge können als PKW der Klasse M1 zugelassen werden. Das bringt Flexibilität, wenn Sie regelmäßig Mitarbeiter und Werkzeug gleichzeitig bewegen müssen. Typische Beispiele sind der Mercedes Vito Tourer oder der VW Transporter Kombi.
Die Doppelkabine geht noch einen Schritt weiter. Sie bietet Platz für eine zweite Sitzreihe, sodass insgesamt vier bis sechs Personen mitfahren können. Der Laderaum ist abgetrennt und meist kürzer als beim reinen Kastenwagen. Dadurch bleibt das Fahrzeug in der Regel als LKW eingestuft, da der Hauptzweck der Gütertransport bleibt. Für Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe, die mit einem Team auf die Baustelle fahren und gleichzeitig Werkzeug und Material transportieren wollen, ist die Doppelkabine eine ideale Lösung.
Die Unterschiede zwischen PKW und LKW Zulassung sind spürbar. Ein LKW wird nach Gewicht besteuert, ein PKW nach Hubraum und CO₂ Ausstoß. Auch die Versicherung unterscheidet sich. Gewerbliche LKW Tarife sind oft günstiger, dafür ist die private Nutzung eingeschränkt. Wer die Fahrzeuge auch privat fahren möchte, sollte die Zulassungsart genau prüfen.
Kastenwagen, Mixto und Doppelkabine unterscheiden sich nicht nur durch Sitzplätze und Aufbau, sondern auch durch ihre rechtliche Einordnung. Für die meisten Betriebe ist der Kastenwagen mit LKW Zulassung die erste Wahl. Wer Mitarbeiter mitnehmen möchte, profitiert von einem Mixto oder Tourer mit PKW Option. Und wer ein ganzes Team samt Material bewegen muss, greift zur Doppelkabine. Bei DRIVIST beraten wir Sie, welche Fahrzeugart und welche Zulassung am besten zu Ihrem Unternehmen passt. So stellen Sie sicher, dass Ihr Fuhrpark wirtschaftlich und praktisch optimal aufgestellt ist.